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HAUSNUMMERN

Der erste Schritt ist es, einen Bauantrag einzureichen, um sich eine Hausnummer vergeben zu lassen. Im folgenden Verlauf des Bearbeitungsverfahrens wird die Hausnummer zugeteilt. Sobald Ihnen die Hausnummer bekannt ist, sind Sie verpflichtet, Ihr Grundstück bzw. Ihr Haus mit der vom Markt Aidenbach vorgegebenen Hausnummer deutlich sichtbar kennzeichnen. Sie können sich erst im Einwohnermeldeamt in Ihrem neuen Wohnsitz anmelden, wenn die Hausnummer vergeben ist.

Es gibt keine standardisierten Hausnummernschilder im Markt Aidenbach. Jeder Hausbesitzer ist frei in der Wahl der Optik des Schildes.

WICHTIGER HINWEIS

Denken Sie an die gut sichtbare Anbringung der Hausnummer am besten mit Beleuchtung! Denn nur so kann Sie ein Rettungswagen, die Polizei und die Feuerwehr im Notfall finden!


STRAßENNAMEN

Die Straßennamen werden in der Regel bereits bei der Erstellung der Bebauungspläne durch die Gemeinden bestimmt.


IHRE ANSPRECHPARNERIN

BAUAMT

Anna-Lena Prüfling
Zimmer 12 ‒ 1. OG
Marktplatz 18 | 94501 Aidenbach
Tel. +49 8543 9603-14
anna-lena.pruefling@aidenbach.de