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ALKOHOLVERBOTSVERORDNUNG

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Der Marktrat hat im Jahre 2019 eine Verordnung zum Verbot des Alkoholgenusses in bestimmten Bereichen des Marktes Aidenbach zu erlassen und im Jahr 2022 verlängert und erweitert. Anlass hierzu gaben immer wieder vorkommende Verschmutzungen und Vandalismusfälle in Verbindung mit übermäßigem Alkohlgenuss.
Betroffen von der Alkoholverbotsverordnung sind die Bereiche

  • des Rathauses, inklusive Rathausvorplatz, Hinterhof, Durchgangsbereich bis zur Carl-Spitzweg-Straße sowie Rathausparkplatz
  • der wassergebundenen Fläche vom Brunnen in Richtung Pfarrkirche, inklusive der Bushaltestelle
  • des gemeindlichen Parks
  • des Steinhubergasserls vom Marktplatz bis zur Schulstraße, inklusive zugehöriger Grünanlage
  • des Vorplatzes vor dem Kindergarten von der Einmündung Carl-Spitzweg-Straße bis zur Katholischen Pfarrkirche
  • der Parkplätze am Hallenbad und an der Mittelschule
  • des Parkplatzes am Volksfestplatz und des Volksfestplatzes
  • sämtlicher Kinderspielplätze im Gemeindebereich
  • Parkdeck am Unteren Markt inklusive umgebender Freiflächen

HINWEIS

Wer in diesen Bereichen Alkohol verzehrt oder alkoholische, für den Verzehr bestimmte Getränke mitführt, kann mit einem Bußgeld bis zu 2.500 € belegt werden.

BEI FRAGEN WENDEN SIE SICH BITTE AN

Sandra Bauer
Zimmer 24  2.OG
Marktplatz 18 | 94501 Aidenbach
Tel. +49 8543 9603-15
sandra.bauer@aidenbach.de