In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.
Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Aidenbach und Beutelsbach, die Interesse an der Ausübung des Schöffenamtes haben, erhalten Auskunft beim Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Aidenbach unter der Telefonnummer 08543 9603-15
Außerdem sind verschiedene Informationen und ein Bewerbungsbogen auch im Internetangebot der Gemeinden Aidenbach und Beutelsbach abrufbar (www.aidenbach.de bzw. www.beutelsbach.de). Bewerbungsschluss für die Jugendschöffen (nur Markt Aidenbach) ist am 15. Februar 2023 und für die Schöffen am Amtsgericht bzw. bei den Strafkammern am 15. März 2023.