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HUNDEHALTUNG IN AIDENBACH

HUNDESTEUER

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Der Markt Aidenbach erhebt durch seine Hundesteuersatzung für alle Hunde im Gemeindegebiet Hundesteuer. Grundsätzlich sind alle Hunde, die sich im Bereich des Marktes Aidenbach aufhalten, steuerpflichtig. Dies bedeutet, dass jeder Hundehalter die Verpflichtung hat, seinen Hund (ab dem 4. Lebensmonat) bei der Marktverwaltung anzumelden. Genauere Informationen und Ausnahmen sind der Hundesteuersatzung zu entnehmen.

HINWEIS

Wird ein (Kampf-)Hund ohne die erforderliche Erlaubnis oder ohne gültiges Negativzeugnis gehalten, kann eine Geldbuße bis zu 10.000 € erhoben werden.

BEI FRAGEN WENDEN SIE SICH BITTE AN

Stefanie Gabler
Zimmer 20  2.OG
Marktplatz 18 | 94501 Aidenbach
Tel. +49 8543 9603-18
stefanie.gabler@aidenbach.de


HUNDEHALTUNGSVERORDNUNG

Wenn Sie einen Hund in Aidenbach halten möchten, sind bestimmte Regeln zu beachten, z. B. die Leinenpflicht. Dies ist teils abhängig von der Größe und/oder Rasse des Hundes. Informieren Sie sich in der Hundehaltungsverordnung über die Details.


HUNDEKOT IM ÖFFENTLICHEN RAUM

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Der Halter des Hundes hat Sorge dafür zu tragen, dass der Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen, sonstigen Geh- oder Verkehrsflächen, öffentlichen Anlagen oder in fremden Haus- und Gartengrundstücken verrichtet. Im Gemeindegebiet finden Sie Hundekot-Tütenspender, mit denen die Hinterlassenschaften sauber entsorgt werden können.

IHRE ANSPRECHPARTNERIN

Anna-Lena Prüfling
Zimmer 12 1.OG
Marktplatz 18 | 94501 Aidenbach
Tel. +49 8543 9603-14
anna-lena.pruefling@aidenbach.de