BAUANTRAG | BAUGENEHMIGUNG | VERFAHRENSFREIE BAUVORHABEN
Das Landratsamt Passau ist für die Einhaltung des öffentlichen Baurechts zuständig. Bauanträge nimmt die Gemeinde entgegen.
HAUSNUMMERNVERGABE | STRAßENNAMENVERGABE
Wer vergibt Straßennamen und Hausnummern und zu welchem Zeitpunkt?
GARTEN & BEWUCHS
Wann dürfen die Gehölze im eigenen Garten zugeschnitten werden? Welche Bereiche zum öffentlichen Raum sind wie frei zu halten?
ORTSBILD & ORDNUNG
Zur Erhaltung des Ortsbilds und der öffentlichen Ordnung sind in Aidenbach einige Regeln einzuhalten.
WASSERVERSORGUNG | BRUNNEN | HAUSANSCHLUSS WASSER | HAUSANSCHLUSS ABWASSER | INSTALLATEURVERZEICHNIS
Bauvorhaben sind grundsätzlich an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung anzuschließen.
WASSER- UND KANALGEBÜHREN | GEBÜHRENABRECHNUNG | GEBÜHRENBEFREIUNG | UMSTELLUNG ABRECHNUNG
Die Wassergebühren und Abwassergebühren sowie die Grundgebühren werden regelmäßig neu festgelegt. Die Abrechnung der Verbrauchsgebühren erfolgt jährlich zum Ende des Jahres.
REGENWASSERNUTZUNG | GARTENWASSER
So können Sie sparen: Gesammeltes Niederschlagswasser im Haushalt verwenden oder Leitungswasser, das zum Bewässern des Gartens verbraucht wird, von der Kanaleinleitungsgebühr entlasten.
GRUNDSTEUER
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Sie ist vom Grundstückseigentümer des Stichtags 1. Januar zu bezahlen, auch bei Verkäufen während des Jahres.
PROJEKTE
Aidenbach entwickelt sich weiter. Hier erfahren Sie Wissenswertes über aktuelle Projekte und "Zukunftsvisionen".