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BAUANTRAG | BAUGENEHMIGUNG | VERFAHRENSFREIE BAUVORHABEN

Das Landratsamt Passau ist für die Einhaltung des öffentlichen Baurechts zuständig. Bauanträge nimmt die Gemeinde entgegen.


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HAUSNUMMERNVERGABE | STRAßENNAMENVERGABE

Wer vergibt Straßennamen und Hausnummern und zu welchem Zeitpunkt?


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GARTEN & BEWUCHS

Wann dürfen die Gehölze im eigenen Garten zugeschnitten werden? Welche Bereiche zum öffentlichen Raum sind wie frei zu halten?


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ORTSBILD & ORDNUNG

Zur Erhaltung des Ortsbilds und der öffentlichen Ordnung sind in Aidenbach einige Regeln einzuhalten.


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WASSERVERSORGUNG | BRUNNEN | HAUSANSCHLUSS WASSER | HAUSANSCHLUSS ABWASSER | INSTALLATEURVERZEICHNIS

Bauvorhaben sind grundsätzlich an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung anzuschließen.


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WASSER- UND KANALGEBÜHREN | GEBÜHRENABRECHNUNG | GEBÜHRENBEFREIUNG | UMSTELLUNG ABRECHNUNG

Die Wassergebühren und Abwassergebühren sowie die Grundgebühren werden regelmäßig neu festgelegt. Die Abrechnung der Verbrauchsgebühren erfolgt jährlich zum Ende des Jahres.


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BAUWASSER

Neubau geplant? Rechtzeitig Bauwasser beantragen nicht vergessen.


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REGENWASSERNUTZUNG | GARTENWASSER

So können Sie sparen: Gesammeltes Niederschlagswasser im Haushalt verwenden oder Leitungswasser, das zum Bewässern des Gartens verbraucht wird, von der Kanaleinleitungsgebühr entlasten.


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GRUNDSTEUER

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Sie ist vom Grundstückseigentümer des Stichtags 1. Januar zu bezahlen, auch bei Verkäufen während des Jahres.


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PROJEKTE

Aidenbach entwickelt sich weiter. Hier erfahren Sie Wissenswertes über aktuelle Projekte und "Zukunftsvisionen".