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PLAKATIERUNG IN AIDENBACH

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Der Markt Aidenbach hat eine Plakatierungsverordnung zum Schutz des Ortsbildes erlassen, die das Anbringen öffentlicher Anschläge wesentlich einschränkt.

Plakate sind grundsätzlich nur auf dafür zugelassenen Flächen erlaubt. Diese Flächen werden in Aidenbach von der Firma

REGIONALE AUSSENWERBUNG

Elsenbacher Str. 37
84494 Neumarkt St. Veit
Tel. +49 8086 949199

info@regionale-aussenwerbung.de

betreut. Bei Plakatierungswünschen wenden Sie sich bitte direkt an die Firma Regionale Außenwerbung. Ausnahmen bestehen nur bei Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden.

HINWEIS

Plakate die nicht über die Firma Regionale Außenwerbung angebracht werden, werden ohne Vorankündigung entfernt. Zudem kann ein Ordnungsgeld verhängt werden.


IHRE ANSPRECHPARTNERINNEN

STEPHANIE LOIBL

Erdgeschoss Öffentlichkeitsarbeit
Marktplatz 18 | 94501 Aidenbach
Tel. +49 8543 9603-16
stephanie.loibl@aidenbach.de

SANDRA BAUER

Zimmer 22 Wahlamt
Marktplatz 18 | 94501 Aidenbach
Tel. +49 8543 9603-15
sandra.bauer@aidenbach.de