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BRIEFWAHL - WIE KANN ICH DIESE BEANTRAGEN?

ANTRAG ÜBER DAS WAHLAMT

Die Antragstellung kann erfolgen:

  • persönlich im Rathaus (im Einwohnermeldeamt, II. Stock) oder
  • online über das Bürgerserviceportal oder
  • schriftlich (auch per Telefax oder E-Mail
  • jedoch NICHT telefonisch

ANTRAG ÜBER WAHLBERECHTIGUNGSKARTE

Für die Antragstellung können Sie die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte nutzen.


WIE KOMME ICH AN MEINE BRIEFWAHLUNTERLAGEN?

Die Briefwahlunterlagen erhalten Sie

  • postalisch übersandt,
  • persönlich durch eigene Abholung,
  • durch einen von Ihnen bevollmächtigten Dritten.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können regulär jeweils bis 15:00 Uhr des Freitags vor der Wahl beantragt werden. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig bis spätestens am Wahltag, 18:00 Uhr, wieder beim Wahlamt eingereicht werden. Nur so kann Ihre Stimme bei der Ergebnisermittlung berücksichtigt werden.