BRIEFWAHL - WIE KANN ICH DIESE BEANTRAGEN?
ANTRAG ÜBER DAS WAHLAMT
Die Antragstellung kann erfolgen:
- persönlich im Rathaus (im Einwohnermeldeamt, II. Stock) oder
- online über das Bürgerserviceportal oder
- schriftlich (auch per Telefax oder E-Mail)
- jedoch NICHT telefonisch
ANTRAG ÜBER WAHLBERECHTIGUNGSKARTE
Für die Antragstellung können Sie die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte nutzen.
WIE KOMME ICH AN MEINE BRIEFWAHLUNTERLAGEN?
Die Briefwahlunterlagen erhalten Sie
- postalisch übersandt,
- persönlich durch eigene Abholung,
- durch einen von Ihnen bevollmächtigten Dritten.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können regulär jeweils bis 15:00 Uhr des Freitags vor der Wahl beantragt werden. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig bis spätestens am Wahltag, 18:00 Uhr, wieder beim Wahlamt eingereicht werden. Nur so kann Ihre Stimme bei der Ergebnisermittlung berücksichtigt werden.