GARTENWASSER
Man kann sich von der Kanaleinleitungsgebühr des Leitungswassers befreien lassen, welches auf dem Grundstück ausschließlich zur Bewässerung von Gartenflächen verbraucht wurde. Wer dieses Angebot nutzen möchte, muss sich vom Markt Aidenbach einen Wasserzähler einbauen lassen, welcher auch über die Marktgemeinde zu beziehen ist.
Das muss der Eigentümer erledigen:
- Gartenwasserzähler beantragen ► Formular Gartenwasserzähler
- Wasserzählerhalterung anbringen
- Installationsarbeiten im Haus ► Installateurverzeichnis
- Kosten übernehmen
Um das kümmert sich die Gemeinde:
- Einbau des Wasserzählers an zugänglicher, frostsicherer Stelle
- Auswechseln des Wasserzählers nach sechs Jahren (lt. Eichgesetz so vorgeschrieben)
HINWEIS
Das über diesen Gartenzähler bezogene Wasser darf nur zur Gartenbewässerung bezogen werden ‒ Sonderfall: Befüllen von Pools! (Beachten Sie hierzu unsere Hinweise bzgl. Poolfüllung)
Gartenwasser darf der Kanalisation nicht zugeführt werden. Missbrauch kann strafrechtlich geahndet werden!
REGENWASSERNUTZUNG
Sie möchten für Ihre Gartenbewässerung oder die Toilettenspülung kein kostbares Trinkwasser, sondern lieber gesammeltes Niederschlagswasser verwenden? Sehr gerne! Die Regenwassernutzung im Haushalt ist in engen Grenzen möglich. Zulässig ist das Betreiben der Toilettenspülung ‒ vom Wäschewaschen mit Regenwasser wird inzwischen abgeraten. Auf jeden Fall ist die strikte Trennung von Trink- und Brauchwassernetz zu beachten.
Die Höhe der Abwassergebühren wird nach der Menge der Abwässer berechnet, die vom angeschlossenen Grundstück zugeführt wird. Hierzu zählen auch die aus einer Eigengewinnungsanlage zugeführten Wassermengen. Diese wird entweder per Zähler oder pauschal ermittelt.
- Zähler: Der Gebührenpflichtige baut auf eigene Kosten einen vom Markt Aidenbach zu beziehenden Zähler fest ein. Die Installation hat durch einen zugelassenen Installateur zu erfolgen.
- Pauschale: Sollte auf einen Zähler verzichtet werden, sieht die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung eine Pauschalregelung vor. Pro Einwohner auf dem entsprechenden Grundstück wird als zugeführte Menge pro Jahr 15 m³ angesetzt.
Die Regenwassernutzung muss beim Markt Aidenbach beantragt werden.
INFORMATIONSBLATT REGENWASSERNUTZUNG
Das Bayerische Landesamt für Wasserwirtschaft hat ein Informationsblatt mit Hinweisen zur Regenwassernutzung herausgegeben. Es enthält auch Wissenswertes über den Aufbau einer Zisternenanlage, Vorschriften beim Bau und Betrieb sowie die "Goldenen Regeln der Regenwassernutzung"
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ABRECHNUNG GARTENWASSER- / REGENWASSERNUTZUNG
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