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KOMMUNALES FÖRDERPROGRAMM ZUR DURCHFÜHRUNG PRIVATER BAUMAßNAHMEN IM RAHMEN DER STÄDTEBAUFÖRDERUNG

Kommunales Förderprogramm zur Durchführung privater Baumaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung zum Erhalt des eigenständigen Charakters des Ortskerns sowie zur Beseitigung von Leerständen in Erdgeschossen

Am 28.04.2020 hat der Marktrat ein weiteres, umfangreicheres Förderprogramm beschlossen. Ziel des Programms ist der Erhalt eines lebendigen Ortskerns. Im Geltungsbereich werden daher vor allem

  • Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden,
  • Umbau- und Ausbaumaßnahmen in Geschäfts- und Gastronomieflächen zur Beseitigung von deutlichen Missständen und
  • Umbau- und Ausbaumaßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

unterstützt. Die Förderung liegt bei bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 30.000 Euro, bei Geschäftsflächen maximal 15.000 Euro). Bei Interesse ist ein Antrag bei der Marktgemeinde einzureichen, im Anschluss wird sich Herr Riesinger von den ARC Architekten aus Bad Birnbach mit den Bauherren in Verbindung setzen, ihn beraten und prüfen, ob die Maßnahme der Förderrichtlinie entspricht. Diese Beratung ist für die Bauherren kostenlos! Im Anschluss unterzeichnen Marktgemeinde und Bauherr eine sogenannte Erhaltungs- und Gestaltungsvereinbarung und der Bauherr kann mit der Maßnahme beginnen.

Unterlagen:


IHR ANSPRECHPARTNER ZUM THEMA STÄDTEBAUFÖRDERUNG: BAUAMT

MARKT AIDENBACH


Zimmer 12 ‒ 1. OG
Marktplatz 18 | 94501 Aidenbach
Tel. +49 8543 9603-14
bauamt@aidenbach.de