
PLAKATIERUNG
Der Markt Aidenbach hat eine Plakatierungsverordnung zum Schutz des Ortsbildes erlassen.

FÖRDERUNGEN ZUR VERBESSERUNG DES ORTSBILDS
Der Markt Aidenbach beteiligt sich in bestimmten Ortsbereichen z. B. an den Kosten der Fassadenrenovierung. Details zu den Fördermöglichkeiten finden Sie im Bereich Bauen & Wohnen.

ALKOHOLVERBOTSVERORDNUNG
Der Markt Aidenbach hat 2019 eine Verordnung über das Verbot des Verzehrs alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen erlassen.

KOMMUNALE VERKEHRSÜBERWACHUNG
2020 wurde die kommunale Verkehrsüberwachung in Aidenbach wieder eingeführt. Durch den Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern wird der ruhende und der fließende Verkehr überwacht.

GARTEN & BEWUCHS
Wann dürfen die Gehölze im eigenen Garten zugeschnitten werden? Welche Bereiche zum öffentlichen Raum sind wie frei zu halten?
